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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §4 Abs4;Rechtssatz
Ein Rechtsanwalt muß die in der ersten Umsatzsteuervoranmeldung eines Jahres getroffene Entscheidung für den aufzeichnungsgemäßen Ansatz der durchlaufenden Posten und damit gegen die Vornahme des im § 4 Abs 4 UStG 1972 ermöglichten Pauschalabzuges in bezug auf die Umsatzsteuer dieses Jahres gegen sich gelten lassen (Hinweis E 14.4.1986, 85/15/0204; E 24.6.1991, 90/15/0183).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995130012.X01Im RIS seit
06.02.2002