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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §200 Abs2;Rechtssatz
Mit dem Vorbringen, die Beseitigung der Umsatzsteuervorauszahlungsbescheide durch den Veranlagungsbescheid sei lediglich ex nunc wirksam, weshalb von einer Gegenstandslosigkeit der gegen den Bescheid über die Berufung gegen die Vorauszahlungsbescheide erhobenen Beschwerde an den VwGH ab Erlassung des Veranlagungsbescheides nicht gesprochen werden könne, vermag der Bf nichts zu gewinnen, weil die Bestimmung des § 42 Abs 2 VwGG dem VwGH lediglich die Möglichkeit der Aufhebung von Bescheiden, nicht aber die Möglichkeit eines Ausspruches des Inhaltes eröffnet, daß ein - aus dem Rechtsbestand ausgeschiedener - Bescheid rechtswidrig war.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994130093.X02Im RIS seit
20.11.2000