RS Vwgh 1995/3/15 94/13/0093

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Veröffentlicht am 15.03.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §200 Abs2;
UStG 1972 §21 Abs3;
VwGG §33 Abs1;
VwGG §42 Abs2;

Rechtssatz

Mit dem Vorbringen, die Beseitigung der Umsatzsteuervorauszahlungsbescheide durch den Veranlagungsbescheid sei lediglich ex nunc wirksam, weshalb von einer Gegenstandslosigkeit der gegen den Bescheid über die Berufung gegen die Vorauszahlungsbescheide erhobenen Beschwerde an den VwGH ab Erlassung des Veranlagungsbescheides nicht gesprochen werden könne, vermag der Bf nichts zu gewinnen, weil die Bestimmung des § 42 Abs 2 VwGG dem VwGH lediglich die Möglichkeit der Aufhebung von Bescheiden, nicht aber die Möglichkeit eines Ausspruches des Inhaltes eröffnet, daß ein - aus dem Rechtsbestand ausgeschiedener - Bescheid rechtswidrig war.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994130093.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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