Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §1 Abs2;Rechtssatz
Es kann kein Zweifel darüber bestehen, daß eine Person nur dann unbeschränkt steuerpflichtig ist, wenn sie im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994130256.X01Im RIS seit
20.11.2000