RS Vwgh 1995/3/15 94/13/0093

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Veröffentlicht am 15.03.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §200 Abs2;
UStG 1972 §21 Abs3;
VwGG §33 Abs1;
VwGG §47 Abs1;
VwGG §56;

Beachte

abwh B 1996/12/11 95/13/0215 3;

Rechtssatz

Die nachträgliche Erlassung eines Jahresumsatzsteuerbescheides bewirkt Klaglosstellung des den Bescheid über die Berufung gegen die Umsatzsteuervorauszahlungsbescheide bekämpfenden Bf, weil der Anfechtungsgegenstand dadurch beseitigt wurde. Gemäß § 56 VwGG ist der Bf daher als obsiegende Partei iSd § 47 Abs 1 VwGG zu beurteilen (Hinweis B 25.10.1990, 90/16/0157).

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §33 Abs1 Gültigkeit der Kostenbestimmungen Inhaltlich

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994130093.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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