RS Vwgh 1995/3/15 92/13/0271

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Veröffentlicht am 15.03.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §10 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Wenn von vornherein beabsichtigt ist, ein Gebäude unmittelbar für den Betriebszweck zu verwenden, dann steht der Investitionsfreibetrag auch dann zu, wenn das Gebäude kurzfristig von diesem Verwendungszweck abweichend genutzt wird (Hinweis E 16.2.1994, 90/13/0002; Doralt, EStG, 02te Aufl, § 10 Textziffer 37).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992130271.X04

Im RIS seit

07.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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