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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §10 Abs2 Z1;Rechtssatz
Wenn von vornherein beabsichtigt ist, ein Gebäude unmittelbar für den Betriebszweck zu verwenden, dann steht der Investitionsfreibetrag auch dann zu, wenn das Gebäude kurzfristig von diesem Verwendungszweck abweichend genutzt wird (Hinweis E 16.2.1994, 90/13/0002; Doralt, EStG, 02te Aufl, § 10 Textziffer 37).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992130271.X04Im RIS seit
07.08.2001