RS Vwgh 1995/3/16 94/16/0288

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Veröffentlicht am 16.03.1995
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §13 Abs2;

Rechtssatz

Die Frage, ob der Erbe in der Lage ist, die Haftungsschuld aus anderen Mitteln als dem Erbteil zu entrichten, hat für die Erlassung des Haftungsbescheides keine Bedeutung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994160288.X02

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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