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32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §13 Abs2;Rechtssatz
Die Frage, ob der Erbe in der Lage ist, die Haftungsschuld aus anderen Mitteln als dem Erbteil zu entrichten, hat für die Erlassung des Haftungsbescheides keine Bedeutung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994160288.X02Im RIS seit
07.06.2001