RS Vwgh 1995/3/21 90/14/0233

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Veröffentlicht am 21.03.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
36 Wirtschaftstreuhänder

Norm

EStG 1972 §22 Abs1 Z1;
WTBO §2 Abs1;
WTBO §33 Abs1 litc;

Rechtssatz

Für alle im § 2 Abs 1 WTBO angeführten Berufsgruppen der Wirtschaftstreuhänder, "Wirtschaftsprüfer und Steuerberater", "Buchprüfer und Steuerberater" sowie "Steuerberater", ist die im § 33 Abs 1 lit c WTBO angeführte Vorbehaltsaufgabe der Beratung und Hilfeleistung auf dem Gebiet des Abgabenrechts sowie die Vertretungstätigkeit essentiell (Hinweis: E 19.5.1993, 92/13/0269).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1990140233.X06

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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