RS Vwgh 1995/3/21 90/14/0233

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Veröffentlicht am 21.03.1995
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §274;
BAO §295;

Rechtssatz

Die Bestimmung des § 274 BAO kann dann keine Weitergeltung der Berufung gegen nach § 295 BAO geänderte Bescheide nach sich ziehen, wenn diese Berufung bei Ergehen des Änderungsbescheides bereits erledigt war. In diesem Fall fehlt jede verfahrenstechnische Möglichkeit, die Berufung auf den Änderungsbescheid zu beziehen (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 2863).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1990140233.X01

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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