RS Vwgh 1995/3/21 93/04/0241

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Veröffentlicht am 21.03.1995
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG 1990 §2 Abs1 Z1;
VwRallg;

Rechtssatz

Unter "Eigentümer oder Inhaber" iSd § 2 Abs 1 Z 1 AWG 1990 sind nicht nur die (zeitlich gesehen) letzten Eigentümer oder Inhaber einer Sache in Betracht zu ziehen, sondern sämtliche aktuellen wie historischen Eigentümer oder Inhaber dieser Sache.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993040241.X02

Im RIS seit

04.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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