RS Vwgh 1995/3/21 94/09/0097

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.03.1995
beobachten
merken

Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
60/02 Arbeitnehmerschutz
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

ABGB §1151;
ABGB §1165;
AÜG §4 Abs1;
AÜG §4 Abs2;
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §3 Abs1;

Rechtssatz

Für die Abgrenzung zwischen Werkverträgen, deren Erfüllung iSd § 4 Abs 2 AÜG im Wege der Arbeitskräfteüberlassung stattfindet und solchen, bei denen dies nicht der Fall ist, ist eine Gesamtbetrachtung der Unterscheidungsmerkmale notwendig (Hinweis E 17.11.1994, 94/09/0223).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994090097.X02

Im RIS seit

20.12.2000

Zuletzt aktualisiert am

30.05.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten