RS Vwgh 1995/3/21 90/14/0233

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Veröffentlicht am 21.03.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
36 Wirtschaftstreuhänder

Norm

EStG 1972 §22 Abs1 Z1;
WTBO §32;
WTBO §33;

Rechtssatz

Die Tätigkeiten als gerichtlich beeideter Sachverständiger (Hinweis: E 21.10.1986, 84/14/0102; E 23.11.1994, 93/13/0214) und Konsulent ua für Industrieberatung und Wirtschaftsberatung sowie die sonstige beratende Tätigkeit begründen keine ausreichende Ähnlichkeit zur Tätigkeit eines Wirtschaftstreuhänders. Daran ändert auch der Umstand nichts, daß Wirtschaftstreuhänder die von ihnen nach der WTBO auszuübenden Tätigkeiten in verschiedenem Umfang und allenfalls durch Spezialisierung nur in Teilbereichen ausüben (Hinweis: E 13.5.1992, 91/13/0048).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1990140233.X05

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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