RS Vwgh 1995/3/21 93/09/0473

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Veröffentlicht am 21.03.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
68/01 Behinderteneinstellung

Norm

AVG §52;
AVG §58 Abs2;
AVG §60;
BEinstG §2 Abs1;
BEinstG §3 Abs2;

Rechtssatz

Erfolgt keinerlei Bestreitung des amtsärztlichen Gutachtens im Verwaltungsverfahren, ist die belangte Behörde auch nicht gehalten, die Einschätzung der MdE iSd § 3 Abs 2 BEinstG weiter "medizinisch" zu begründen oder Ergänzungsgutachten einzuholen.

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung der Wertung einzelner Beweismittel Besondere Rechtsgebiete Diverses Gutachten Ergänzung Gutachten rechtliche Beurteilung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993090473.X02

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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