RS Vwgh 1995/3/22 93/03/0111

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Veröffentlicht am 22.03.1995
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Index

L65505 Fischerei Salzburg
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §383;
FischereiG Slbg 1969 §15 Abs1;
FischereiG Slbg 1969 §15 Abs3;

Rechtssatz

Die Eintragung in das Fischereibuch bewirkt nicht den Erwerb eines Fischereirechtes und ist somit nicht konstitutiv.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993030111.X01

Im RIS seit

07.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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