RS Vwgh 1995/3/22 94/12/0254

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Veröffentlicht am 22.03.1995
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Index

L94403 Krankenanstalt Spital Niederösterreich
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EStG 1988 §22;
KAG NÖ 1974 §45;
UStG 1972 §2 Abs6;

Rechtssatz

Die als ärztliche Honorare bezeichneten Leistungsentgelte von einem in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Träger einer Krankenanstalt stehenden Arzt sind als öffentlich-rechtliche Ansprüche aus eben diesem Dienstverhältnis zu werten (Hinweis E 17.2.1993, 92/12/0115). Daher ist keine Unternehmereigenschaft iSd § 2 Abs 6 UStG 1972 iVm § 22 EStG 1988 gegeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994120254.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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