RS Vwgh 1995/3/27 94/10/0106

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Veröffentlicht am 27.03.1995
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Index

80/02 Forstrecht
96/01 Bundesstraßengesetz

Norm

BStG 1971 §23 Abs2;
ForstG 1975 §27 Abs2 litg idF 1987/576;

Rechtssatz

Die Entwicklung jener bundesstraßenrechtlichen Bestimmungen, die Bannlegungen iZm Verkehrsanlagen regeln, bestätigt, daß der Bundesgesetzgeber den umfassenden, alle möglichen Gefahren - und damit auch Gefahren, die ausschließlich aus dem Wald selbst kommen - einschließenden Schutz von Straßen durch Bannlegung von Wäldern vom BStG in das ForstG 1975 transferieren wollte und § 27 Abs 2 lit g ForstG 1975 idF BGBl 1987/576 somit auf Gefahren Anwendung findet, die sich aus dem Wald selbst ergeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994100106.X04

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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