RS Vwgh 1995/3/28 94/19/1381

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.03.1995
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Die anhaltende Überwachung durch die Polizei bildet für sich allein keinen solchen Eingriff, daß aus objektiver Sicht gesagt werden müßte, der Verbleib des Asylwerbers in seinem Heimatland wäre für ihn unerträglich gewesen (Hinweis E 25.11.1994, 94/19/0635).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994191381.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten