RS Vwgh 1995/3/29 90/10/0147

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Veröffentlicht am 29.03.1995
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Index

82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §39 Abs2;

Rechtssatz

§ 39 Abs 2 LMG 1975 sieht lediglich EINE Gegenprobe vor. Diese ist der Partei zurückzulassen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1990100147.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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