RS Vwgh 1995/4/5 94/01/0760

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Veröffentlicht am 05.04.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
AsylG 1991 §16 Abs1;
AVG §45 Abs2;

Rechtssatz

Konnte der Asylwerber bei der Erstvernehmung der Meinung sein, seine Angaben würden für die Beurteilung seiner Flüchtlingseigenschaft genügen, so ist es nicht schlüssig, die Unglaubwürdigkeit daraus abzuleiten, daß der Asylwerber seine Angaben lediglich wiederholt und, ohne damit in Widerspruch zu geraten, ergänzt.

Schlagworte

freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994010760.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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