RS Vwgh 1995/4/5 94/01/0387

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Veröffentlicht am 05.04.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §16 Abs1;
AsylG 1991 §2 Abs2 Z3;
AVG §37;
AVG §45 Abs3;

Rechtssatz

Konnte die belBeh auch von einer mehr als einmonatigen Aufenthaltsberechtigung des Asylwerbers in Ungarn ausgehen, so kann dieser die Annahme der Verfolgungssicherheit, die im Berufungsbescheid erstmalig und ohne Gewährung von Parteiengehör herangezogen wurde, doch durch behauptete Beispiele von Abschiebungen rumänischer Staatsbürger durch Ungarn entkräften (insoweit anders als etwa E 20.5.1994, 93/01/1290, in dem der VwGH ausgesprochen hat, daß die Annahme der BelBeh betreffend das Vorliegen von Verfolgungssicherheit für den Asylwerber im Hinblick auf die aufgezeigte Aufenthaltsberechtigung und mangels sonstiger hinreichender Gründe, weshalb es dem Asylwerber nicht möglich oder zumutbar gewesen wäre, weiterhin mit Billigung der staatlichen Behörden in Ungarn zu bleiben, nicht als unschlüssig angesehen werden kann).

Schlagworte

Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994010387.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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