RS Vwgh 1995/4/6 93/15/0059

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Veröffentlicht am 06.04.1995
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
33 Bewertungsrecht
50/01 Gewerbeordnung

Norm

BewG 1955 §53 Abs6 litd;
GewO 1973 §7 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Zwar kann auch die Verteilung von Energie zu der einen Industriezweig darstellenden Energiewirtschaft gehören, daraus läßt sich aber für die rechtliche Beurteilung, ob Gebäude Fabriksgebäude sind, ebensowenig etwas gewinnen wie aus den für die Annahme eines in der Form eines "Industriebetriebes" ausgeübten Gewerbebetriebes in § 7 Abs 1 GewO 1973 angeführten Merkmalen (hier: Umspannwerk).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993150059.X02

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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