RS Vwgh 1995/4/6 94/15/0206

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.04.1995
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §27 Abs1;
BAO §53 Abs1 litb;

Rechtssatz

Ein zum Schein fingierter Sitz eines Unternehmens tritt hinter den tatsächlichen Sitz zurück.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994150206.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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