RS Vwgh 1995/4/7 95/02/0017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.04.1995
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §71 Abs1 Z1;
ZustG §13;
ZustG §2;

Rechtssatz

Ob und in welcher Weise der handlungsfähige Empfänger vom Inhalt eines Schriftstückes Kenntnis nimmt, ist für die Beurteilung der Rechtswirksamkeit der Zustellung nicht von Belang (hier: Einwand der schon längere Zeit andauernden Sehbehinderung; Hinweis E 9.6.1965, 379/64, VwSlg 6659 A/1965).

Schlagworte

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995020017.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten