RS Vwgh 1995/4/7 94/02/0519

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.04.1995
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §15 Abs1;
StVO 1960 §46 Abs4 litd;
VStG §6;

Rechtssatz

Hat der Lenker eines Kfz schon bei Antritt seiner Fahrt mit einer Verschlechterung seines Befindens und mit dem Auftreten von Beschwerden rechnen müssen (hier: Durchfall und Bauchschmerzen bei Antritt der Fahrt, Brechreiz auf der Autobahn in der Kolonne) und sich dennoch darauf eingelassen, das Fahrzeug zu lenken, so hat er sich selbst in die gefährliche Situation begeben, die nach seinen Behauptungen dazu führen mußte, daß er die ihm vorgeworfenen Verwaltungsübertretungen nach § 15 Abs 1 und § 46 Abs 4 lit d StVO begehen mußte (hier: Umstände, die eine Abstandnahme vom Lenken des Fahrzeuges unmöglich oder unzumutbar erscheinen ließen, hat der Beschuldigte nicht behauptet (Hinweis E 28.3.1990, 89/03/0307).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994020519.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten