RS Vwgh 1995/4/19 92/12/0123

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Veröffentlicht am 19.04.1995
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

B-VG Art18 Abs2;
GehG 1956 §15 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Die in § 15 Abs 2 dritter Satz GehG vorgesehene Form der Pauschalierung (sogenannte "Gruppenpauschalierung") ist durch Rechtsverordnung vorzunehmen (Da im Beschwerdefall keine solche Verordnung vorliegt, ist bei gesetzeskonformer Auslegung des Bescheides davon auszugehen, daß eine pauschalierte Einzelbemessung iSd § 15 Abs 2 erster Satz GehG vorliegt; hier Flugzulage).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992120123.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.04.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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