RS Vwgh 1995/4/19 93/16/0031

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Veröffentlicht am 19.04.1995
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §825;
GrEStG 1955 §1;
GrEStG 1955 §11;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/16/0032 93/16/0033 93/16/0034 93/16/0035 93/16/0036 93/16/0037 93/16/0038

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/05/30 93/16/0095 3

Stammrechtssatz

Entscheidend für die Zuerkennung der Bauherreneigenschaft ist, daß die Miteigentümer als gemeinsame Bauherren entscheiden können, ob, wann und wie ein im Miteigentum stehendes Grundstück bebaut wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993160031.X02

Im RIS seit

24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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