RS Vwgh 1995/4/19 93/12/0264

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Veröffentlicht am 19.04.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
72/02 Studienrecht allgemein

Norm

AHStG §24;
AHStG §26;
AHStG §33 Abs1;
AHStG §43;
EGVG 1991 Art2 Abs6 Z4;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 93/12/0265 E 17. Mai 1995

Rechtssatz

Die Rechtmäßigkeitskontrolle bei Prüfungen nach dem AHSchStG, deren Ergebnis auch im Hinblick auf den Charakter als Werturteil des fachkundigen Prüfers überhaupt nur begrenzt nachvollziehbar ist, hat sich demnach auf die Beobachtung der wesentlichen Verfahrensrichtigkeit zu beschränken.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993120264.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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