RS Vwgh 1995/4/20 95/13/0071

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Veröffentlicht am 20.04.1995
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

FamLAG 1967 §2 Abs1;
FamLAG 1967 §2 Abs3 litd;
VwRallg;

Rechtssatz

Für das Vorliegen der Haushaltszugehörigkeit einer Person ist eine Wohngemeinschaft und Wirtschaftsgemeinschaft erforderlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995130071.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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