RS Vwgh 1995/4/20 94/09/0377

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Veröffentlicht am 20.04.1995
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §18 Abs1;
AuslBG §18 Abs3;
StGB §34 Z11;
VStG §19 Abs1;
VStG §19;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/09/0378

Rechtssatz

Hat eine Meldung der Beschäftigung der ausländischen Arbeitskräfte gemäß § 18 AuslBG stattgefunden und hat erst diese Meldung ein diesbezügliches Verwaltungsstrafverfahren ausgelöst, ist im Rahmen der Strafbemessung zu berücksichtigen, daß das Verhalten des Besch unter Umständen gesetzt wurde, die einem Schuldausschließungsgrund oder Rechtfertigungsgrund nahekommen (§ 34 Z 11 StGB).

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994090377.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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