RS Vwgh 1995/4/20 92/13/0112

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Veröffentlicht am 20.04.1995
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §245 Abs2;
BAO §78 Abs1;
BAO §78 Abs3;
BAO §93 Abs3 lita;
KStG 1966 §8 Abs1;
KStG 1988 §8 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Der Feststellung verdeckter Gewinnausschüttungen bei einer GmbH kommt keine Bindungswirkung für die Einkommensteuerverfahren eines Gesellschafters zu; in diesen Verfahren kann er vielmehr alles vorbringen, was geeignet ist, der Annahme verdeckter Gewinnausschüttungen an ihn erfolgreich zu begegnen. Sind die den Gesellschafter betreffenden Einkommensteuerbescheide nicht ausreichend begründet, so besteht für ihn die Möglichkeit, gemäß § 245 Abs 2 BAO einen Antrag auf Mitteilung der ganz oder teilweise fehlenden Begründung zu stellen.

Schlagworte

Alkoholbeeinträchtigung, Blutalkoholgrad

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992130112.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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