RS VwGH Erkenntnis 1995/04/25 94/04/0200

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.04.1995
beobachten
merken
Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 94/04/0201 E 23. Mai 1995 94/04/0202 E 23. Mai 1995 Rechtssatz

Der durch die GewRNov 1992 bewirkte Entfall des Wortes "unmittelbar" in der Wortfolge "durch ein ... Verhalten von Gästen (unmittelbar) vor der Betriebsanlage" in § 157 Abs 5 GewO 1973 idF 1993/029 hat (lediglich) den räumlichen Anwendungsbereich dieser Bestimmung erweitert, in dem das beschriebene Gästeverhalten relevant ist.

Im RIS seit
20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten