RS Vwgh 1995/4/25 94/20/0779

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Veröffentlicht am 25.04.1995
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
AsylG 1991 §2 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Es erscheint jedenfalls unzulässig, aus der bloßen Tatsache einer Rückkehr in das Heimatland - was im übrigen allenfalls einen Ausschließungsgrund nach § 2 Abs 2 Z 1 AsylG 1991 dargestellt hätte - darauf schließen zu wollen, daß die zu einem wesentlichen früheren Zeitpunkt dargelegten Fluchtgründe VON VORNHEREIN objektiv unrichtig gewesen seien.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994200779.X02

Im RIS seit

09.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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