RS Vwgh 1995/4/25 93/08/0285

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Veröffentlicht am 25.04.1995
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66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

BSVG §2 Abs1 Z1;
BSVG §2 Abs2;
BSVG §2 Abs3;
BSVG §30 Abs2;

Rechtssatz

Der Umstand, daß für den Pachtvertrag im Zeitpunkt seines Beginns die Zustimmung der Grundverkehrskommission noch nicht vorliegt, hat für die Beurteilung der Versicherungspflicht aufgrund dieses Pachtvertrages keinen Einfluß. Entscheidend ist vielmehr, ob der Betrieb in dem für die Versicherungspflicht relevanten Zeitraum, gestützt auf den Pachtvertrag, an den sich die Vertragspartner gebunden erachten, auf Rechnung und Gefahr des Pächters geführt wird (Hinweis E 19.10.1993, 92/08/0168, E 19.9.1980, 2207/77).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993080285.X05

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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