RS Vwgh 1995/4/26 94/03/0289

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Veröffentlicht am 26.04.1995
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

GelVerkG §2 Abs1;
GelVerkG §3 Abs1;
StVO 1960 §52 lita Z2;

Rechtssatz

Ein Mietwagen ist einem Taxi nicht gleichzusetzen (Hinweis E 26.3.1993, 92/03/0113 - 0117). Im Beschwerdefall war daher das Verbotszeichen "Einfahrt verboten" mit der Zusatztafel ausgenommen Taxi vom Betreiber des Mietwagens zu beachten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994030289.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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