RS Vwgh 1995/4/27 93/17/0174

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Veröffentlicht am 27.04.1995
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Index

L37014 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Oberösterreich
30/01 Finanzverfassung
30/02 Finanzausgleich

Norm

FAG 1989 §14 Abs2 idF 1991/693;
FAGNov 1991 Art1 Z11;
F-VG 1948 §6;
GdGetränkesteuerG OÖ §4 Abs1 idF 1988/022;
GetränkesteuerO Kirchdorf/Krems 1990 Art1 Abs2;

Beachte

Vorgeschichte: 91/17/0110 E 5. Dezember 1991;

Rechtssatz

Vor dem Hintergrund der Rechtssprechung des VfGH (Hinweis: VfSlg 9804/1983), die die Abgabe vom Verpackungskostenanteil in engem und notwendigem sachlichen Zusammenhang mit dem Gegenstand der damals als Verbrauchsabgabe gestalteten Getränkesteuer gesehen hat, sind auch aus Anlaß der nunmehrigen verfassungsgesetzlichen Regelung des § 14 Abs 2 FAG 1989 idF der FAGNov 1991 keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die frühere Regelung wegen Gleichartigkeit mit der Umsatzsteuer entstanden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993170174.X07

Im RIS seit

22.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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