RS Vwgh 1995/4/27 95/11/0007

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Veröffentlicht am 27.04.1995
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Index

L94405 Krankenanstalt Spital Salzburg

Norm

KAO Slbg 1975 §49 Abs2;
KAV Slbg 1990 §2 Abs2;

Rechtssatz

Die Kosten der Planung einer Adaptierung einer bestimmten Einrichtung einer Krankenanstalt, deren Ergebnis aber die Notwendigkeit eines Neubaues ist, welcher auch verwirklicht wird, sind als Kosten des Neubaues zu qualifizieren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995110007.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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