RS Vwgh 1995/4/27 95/17/0007

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Veröffentlicht am 27.04.1995
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §62 Abs3;
AVG §67g;
VStG §46 Abs1;
VwGG §26 Abs2;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Eine zulässige Anfechtung des Bescheides schon vor der Zustellung der schriftlichen Ausfertigung hat zur Folge, daß das Beschwerderecht des Bf konsumiert ist und nach erfolgter Zustellung der Ausfertigung nicht nochmals ausgeübt werden kann.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mehrfache Beschwerdeführung Abtretung vom VfGH

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995170007.X05

Im RIS seit

30.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.09.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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