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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Der VwGH vermag nicht zu erkennen, daß dem Fremden durch die Ausweisung die Möglichkeit genommen wird, zur Überprüfung der Richtigkeit der seinen Antrag auf Gewährung auf Asyl abweisenden Entscheidung die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechtes anzurufen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994180463.X04Im RIS seit
20.11.2000