RS Vwgh 1995/4/28 94/18/0463

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Veröffentlicht am 28.04.1995
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FrG 1993 §17;

Rechtssatz

Der VwGH vermag nicht zu erkennen, daß dem Fremden durch die Ausweisung die Möglichkeit genommen wird, zur Überprüfung der Richtigkeit der seinen Antrag auf Gewährung auf Asyl abweisenden Entscheidung die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechtes anzurufen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994180463.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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