RS Vwgh 1995/5/9 95/14/0001

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Veröffentlicht am 09.05.1995
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §2 Abs5 Z2;

Rechtssatz

Soweit sich die Behörde bei der Beurteilung, ob Liebhaberei vorliegt, auf die Rechtsprechung zum Erfordernis der "Sofortbeurteilung" für umsatzsteuerliche Zwecke gestützt hat, verkennt sie, daß die "Sofortbeurteilung" nur den Zeitpunkt, auf welchen eine Prognose zu erstellen ist, zum Leistungszeitpunkt hinverlegt, das Erfordernis einer objektiv erstellten - vom subjektiven Eindruck des Steuerpflichtigen unabhängige - Prognose nach der Möglichkeit eines Gesamtgewinnes innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes aber nicht beseitigt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995140001.X06

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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