RS Vwgh 1995/5/9 95/14/0001

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Veröffentlicht am 09.05.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EStG 1972 §2;
EStG 1988 §2;
LiebhabereiV §1 Abs1;
UStG 1972 §2 Abs5 Z2;

Rechtssatz

Im Gegensatz zu der vor Inkrafttreten der LiebhabereiV geltenden Rechtslage, wonach zur Beurteilung der Einkunftsquelleneigenschaft einer Tätigkeit in erster Linie objektive Kriterien (Gewinnerzielungsmöglichkeit) heranzuziehen waren, kommt es seit der Geltung LiebhabereiV - im Bereich der Betätigungen nach § 1 Abs 1 der V - in erster Linie auf die Absicht des Steuerpflichtigen an, einen Gesamtgewinn oder einen Gesamtüberschuß der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995140001.X08

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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