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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Der Asylwerber bringt ausschließlich vor, daß Kroatien ihm die Ausstellung von Personaldokumenten verweigert habe, wodurch ihm die Möglichkeit, das Land legal zu verlassen, sowie auch jede Existenzgrundlage genommen sei. Da der Asylwerber der Ansicht der bel Beh, die Verweigerung der Dokumente basiere nicht auf Diskriminierung, sondern auf dem Fehlen rechtlicher Voraussetzungen, nicht entgegentritt, war die Beschwerde abzuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995010007.X02Im RIS seit
20.11.2000