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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §2 Abs5 Z2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/12/16 90/15/0067 6Stammrechtssatz
Für die Beurteilung, ob eine Tätigkeit, auf Dauer gesehen, und unter Anwendung objektiver Kriterien Gewinne oder Einnahmenüberschüsse erwarten läßt oder nicht, steht im Bereich des Umsatzsteuerrechts kein längerer Beobachtungszeitraum zur Verfügung; die Entscheidung, ob Liebhaberei vorliegt, muß sogleich getroffen werden (Hinweis E 3.11.1986, 86/15/0025, 0056, VwSlg 6168 F/1986, E 19.10.1987, 86/15/0105).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994150174.X04Im RIS seit
20.11.2000