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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/20/0810Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/07/08 92/01/1009 1Stammrechtssatz
Durch die Nichteinhaltung der im Iran geltenden Bekleidungsvorschriften - wobei es sich um allgemeine Beschränkungen handelt, denen nicht nur Christinnen unterworfen sind - stellen sich die damit verbundenen Maßnahmen (Peitschenhiebe und Haft) gegen die Asylwerberin (armenische Christin) nicht als konkrete Verfolgungsmaßnahmen aus einem der in der Konvention genannten Gründen dar, insbesondere auch nicht aus dem der Religion dar (Hinweis E 14.10.1992, 92/01/0460).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994200808.X02Im RIS seit
03.04.2001