RS Vwgh 1995/5/23 92/07/0183

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Veröffentlicht am 23.05.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §8;
WRG 1959 §102 Abs1 litb;
WRG 1959 §12 Abs2;
WRG 1959 §28 Abs1;

Rechtssatz

Der in § 28 Abs 1 WRG 1959 verwendete Ausdruck "Art" der Wasserbenutzung gebietet eine Beurteilung dahingehend, daß eine Möglichkeit der Beeinträchtigung fremder Rechte durch jegliche vom - festzustellenden - vorhandenen konsensgemäßen Zustand abweichende Anlagengestaltung nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992070183.X01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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