RS Vwgh 1995/5/24 94/09/0280

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Veröffentlicht am 24.05.1995
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Index

21/03 GesmbH-Recht
40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §2 Abs2 idF 1990/450;
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;
AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450;
GmbHG;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Durch die Bestellung von Ausländern zu geschäftsführenden Gesellschaftern einer GmbH, die nur Gesellschaftsanteile von unter 3 Prozent erhalten sollten (von einer angeblichen Sperrminorität ist erstmals in der Beschwerde die Rede) und die als vorgesehene Mitgesellschafter weder über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt sind noch je - sei es jeder für sich oder in einer beliebigen Kombination - beherrschenden Einfluß auf die Gesellschaft erhalten und ausüben sollten, sollen letztlich nur die Bestimmungen des AuslBG für die Tätigkeit der Ausländer für die GmbH (vorsätzlich) ausgeschaltet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994090280.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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