RS Vwgh 1995/5/24 94/09/0105

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Veröffentlicht am 24.05.1995
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §112 Abs1;
BDG 1979 §112 Abs3;

Rechtssatz

Der Verdacht der Nichtbefolgung von Weisungen der zuständigen Organwalter in einer Reihe von Fällen sowie das gehäufte Verlassen des Arbeitsplatzes ohne Bekanntgabe des jeweiligen Aufenthaltsortes sind geeinget, das Funktionieren des Dienstbetriebes in der betreffenden Dienststelle ernsthaft in Frage zu stellen; diese Verhaltensweisen (schwere Belastung des Dienstbetriebes/Betriebsklimas) gefährden daher wesentliche Interessen des Dienstes iSd § 112 Abs 1 zweiter Tatbestand BDG 1979.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994090105.X05

Im RIS seit

25.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

31.10.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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