RS Vwgh 1995/5/24 95/09/0012

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Veröffentlicht am 24.05.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §21;
AVG §8;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Ungeachtet der Frage, ob und bejahendenfalls nach welchen Bestimmungen das Nichtvorhandensein einer für die Ausübung einer Beschäftigung nach einem anderen Gesetz erforderliche Befähigung eines ArbeitNEHMERS im Verfahren betreffend die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem AuslBG zu beachten ist, stellt die Befähigung des Arbeitnehmers einen persönlichen Umstand iSd § 21 AuslBG dar, der dessen subjektive Rechtssphäre berührt. Die Beschwerde des ausl Arbeitnehmers ist daher zulässig.

Schlagworte

Arbeitsrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995090012.X01

Im RIS seit

02.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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