RS Vwgh 1995/5/26 95/17/0074

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Veröffentlicht am 26.05.1995
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Index

L37065 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Salzburg
24/01 Strafgesetzbuch
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

FinStrG §254 Abs1;
ParkgebührenG Salzburg 1989 §3;
ParkgebührenG Salzburg 1989 §7 Abs1;
StGB §34 Z13;
VStG §19 Abs2;
VStG §19;

Beachte

Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden 95/17/0075 - 95/17/0100

Rechtssatz

Der Milderungsgrund des § 34 Z 13 StGB liegt dann vor, wenn der Täter trotz Vollendung der Tat keinen Schaden herbeigeführt hat oder es beim Versuch geblieben ist. Bei den vorliegenden Abgabendelikten nach dem ParkgebührenG für die Stadt Salzburg geht es aber gar nicht darum, daß - abgesehen von einer Abgabenverkürzung - ein Schaden herbeigeführt wurde.

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995170074.X05

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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