RS Vwgh 1995/5/29 94/10/0173

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Veröffentlicht am 29.05.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §74 Abs2 Z1;
VStG §1 Abs1;
VStG §27 Abs1;
VStG §9;

Rechtssatz

Tatort nach § 74 Abs 2 Z 1 LMG 1975 ist der Ort, wo das Lebensmittel in Verkehr gebracht wurde. Daran ändert auch der Umstand nichts, daß für die Verwaltungsübertretung ein verantwortlicher Beauftragter iSd § 9 VStG einzustehen hat. Begehungsdelikte werden nicht dadurch zu Unterlassungsdelikten, daß ein verantwortlicher Beauftragter für die Einhaltung der Verwaltungsvorschrift verantwortlich ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994100173.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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