RS Vwgh 1995/5/29 94/10/0173

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.05.1995
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §74 Abs2 Z1;
VStG §1 Abs1;

Rechtssatz

Nach § 74 Abs 2 Z 1 LMG 1975 ist nicht das Unterlassen der Kennzeichnung an sich mit Strafe bedroht, sondern erst das Inverkehrbringen nicht entsprechend gekennzeichneter Lebensmittel. Es liegt ein Begehungsdelikt vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994100173.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten