RS Vwgh 1995/5/29 94/10/0173

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Veröffentlicht am 29.05.1995
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §5 Abs1;
B-VG Art129a;
VStG §27 Abs1;
VStG §51 Abs1;

Rechtssatz

Eine Weiterleitung der Berufung an die sachlich in Betracht kommende Oberbehörde zwecks Klärung des Kompetenzkonfliktes zwischen zwei unabhängigen Verwaltungssenaten kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil unabhängige Verwaltungssenate keine sachlich in Betracht kommende gemeinsame Oberbehörde haben (Hinweis Walter-Mayer, Grundriß des österreichischen Verwaltungsverfahrensrechts, fünfte Auflage, Randzahl 104; Thienel, Das Verfahren der Verwaltungssenate, zweite Auflage S 217).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994100173.X06

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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